
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Erwerb von
Microsoft Produkten im Rahmen von Volumenlizenzverträgen mit und ohne Software Assurance und ggf. weiteren Leistungen von Microsoft sowie für Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen.
Dies gilt insbesondere für die gegenwärtigen Volumenlizenzvertragsformen:
- Enterprise Agreement Beitritte auf Basis der BMI-Konditionenverträge 2015:
BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag (72E6766/72E6767)
- Enterprise Agreement Beitritte auf Basis der BMI-Konditionenverträge 2021:
BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag (8458772/7360712)
- Select Plus Registrierungen auf Basis der BMI Konditionenverträge 2015:
BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag (8E62EB07.
Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind
- die Einrichtungen, für die die BITBW gemäß dem Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg vom
06.05.2015 (BITBW Gesetz) tätig ist
- die Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Hinzukommen können weitere bezugsberechtigte Einrichtungen, welche durch die Auftraggeberin zu benennen sind. Dazu
gehören
- Einrichtungen und Behörden des Landes Baden-Württemberg,
- die anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen (Körperschaft, Anstalten und Stiftungen) des
öffentlichen Rechts
- andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land Baden-Württemberg als Träger
öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist
Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
Vergabeart | Offenes Verfahren |
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Aktenzeichen | 0230/667 |
Veröffentlichungsdatum | 26.03.2020 |
Angebotsabgabe | 27.04.2020 ▪ 10:00 Uhr |
CPV Nummer |
48000000-8 48300000-1 48600000-4 48800000-6 |
Auftragsgegenstand |
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Erwerb von Microsoft Produkten im Rahmen von Volumenlizenzverträgen mit und ohne Software Assurance und ggf. weiteren Leistungen von Microsoft sowie für Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Dies gilt insbesondere für die gegenwärtigen Volumenlizenzvertragsformen: - Enterprise Agreement Beitritte auf Basis der BMI-Konditionenverträge 2015: BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag (72E6766/72E6767) - Enterprise Agreement Beitritte auf Basis der BMI-Konditionenverträge 2021: BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag (8458772/7360712) - Select Plus Registrierungen auf Basis der BMI Konditionenverträge 2015: BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag (8E62EB07. Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind - die Einrichtungen, für die die BITBW gemäß dem Gesetz zur Errichtung der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg vom 06.05.2015 (BITBW Gesetz) tätig ist - die Oberfinanzdirektion Karlsruhe Hinzukommen können weitere bezugsberechtigte Einrichtungen, welche durch die Auftraggeberin zu benennen sind. Dazu gehören - Einrichtungen und Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen (Körperschaft, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land Baden-Württemberg als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise etc.) sind nicht bezugsberechtigt. |
Ausschreibende Stelle |
IT-Baden-Württemberg (BITBW) Krailenshaldenstraße 44 70469 Stuttgart |
Ausführungsort | Baden-Württemberg |
Leistungsumfang und -zeitraum | Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze, die wie folgt definiert ist:
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Sonstiges | Alle weiteren Informationen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen enthalten und können bei Interesse über das Vergabeportal abgerufen werden. |