Neuer Chancen­gleich­heits­plan der BITBW ist in Kraft getreten

Die BITBW misst der Chancengleichheit von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt eine sehr hohe Bedeutung bei

Zeichnung einer Mitarbeiterin der BITBW vor einer Aufgabentafel.

Neuer Chancengleichheitsplan der BITBW ist in Kraft getreten

Neuer Chancengleichheitsplan der BITBW ist in Kraft getreten

Der neue Chancengleichheitsplan beinhaltet eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur der BITBW. Darüber hinaus zeigt er zahlreiche Maßnahmen auf, mit denen wir die Gleichbehandlung von Frauen und Männern erfolgreich fördern und pflegen. Wichtige Themen sind für uns u.a. die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterpräsenz und im Besonderen im höheren Dienst sowie der weitere Ausbau der Vereinbarkeit von Privatleben, Sorgetätigkeiten und Beruf.

Der Chancengleichheitsplan hat eine Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2024.

Zum Hintergrund: Der Chancengleichheitsplan der BITBW beruht auf der grundgesetzlich verankerten Gleichberechtigung von Frauen und Männern und deren landesrechtlicher Umsetzung durch das Chancengleichheitsgesetz. Gemäß § 5 „Erstellung des Chancengleichheitsplans des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden- Württemberg“ wurde der Chancengleichheitsplan in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit, Erika Bock, Ingrid Ehrmann, Christine Mages als Vertreterin des Personalrats und Jasmin Engelhard (Personalreferat) erstellt.

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